Ein Bestattungsinstitut wird in der Regel immer dann beauftragt, wenn ein Sterbefall vorliegt. Das Bestattungsinstitut ist erster Ansprechpartner für die Hinterbliebenen und übernimmt beispielsweise die Überführung des Leichnams sowie die Organisation der Bestattung. Aber auch weitere Aufgaben, die im Rahmen der Bestattung anfallen, werden von dem Dienstleister übernommen.
Die Kosten des Bestattungsunternehmens setzen sich aus zwei Arten von Leistungen zusammen. Das wären zum einen die Eigenleistungen des Unternehmens, zum andern die Leistungen Dritter, die sogenannten Fremdleistungen. Einige der angebotenen Leistungen können selbstverständlich von den Angehörigen, wenn der Wunsch besteht, übernommen werden.
Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch mit dem Bestatter die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu kommunizieren.
Hier können Sie weitere Informationen und Angebote erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Eigenleistungen von Bestattungsinstituten
Natürlich bietet nicht jedes Bestattungsinstitut die gleichen Eigenleistungen an. Allerdings gehören zu den typischen Eigenleistungen eines Bestattungsunternehmens jegliche Dienstleistungen die sich mit der Versorgung des Toten einhergehen. Hierzu zählt beispielsweise die Überführung aber auch die hygienische Versorgung. Weitere Eigenleistungen wären beispielsweise die Sterbekleidung, der Sarg und die Urne. Die Kosten hierfür sind recht unterschiedlich gelagert und abhängig von der gewünschten Ausführung.
Ein großer Teil der Bestattungsinstitute bieten zudem auch an die Organisation der Trauerfeier zu übernehmen. Hierzu zählen dann beispielsweise Punkte wie die Aufbahrung, die Dekoration der Trauerhalle und die Buchung eines Trauerredners falls die Hinterbliebenen keinen eigenen Redner engagieren möchten. Die Kosten die für das Grab und dessen Nutzung anfallen fallen nicht unter den Punkt der Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens.
In manchen Fällen geht das Bestattungsunternehmen hier aber in Vorleistung und stellt die Gebühren hierfür dann abschließend in Rechnung. In den meisten Fällen jedoch, werden diese Kosten separat mit der Stadt oder aber der Friedhofsverwaltung abgerechnet.
Fremdleistungen von Bestattungsinstituten
Bei den Fremdleistungen handelt es sich um Dienstleistungen die nicht von Bestattungsinstitut selbst, sondern von Dritten durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise daran liegen, dass manche Aufgaben nicht von einem Bestatter übernommen werden dürfen, wie beispielsweise die Leichenschau. Diese darf ausschließlich von einem Arzt durchgeführt werden, der dann auch den Totenschein ausstellt.
Bei einer Feuerbestattung wird vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau im Krematorium durchgeführt. Diese ist ebenfalls vorgeschrieben und dient dazu den Toten eindeutig zu identifizieren und zu überprüfen ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Weitere Fremdleistungen können zum Beispiel der Trauerredner, die Sterbeurkunde und das Schalten der Todesanzeigen sein.
Die Kosten für den Steinmetz der das Grabmal anfertigt, fallen in der Regel erst 3-6 Monate nach der Bestattung an. Diese Zeit braucht das Erdreich um sich wieder zu setzen. Ein früheres aufstellen des Grabsteins wäre wenig sinnvoll, da dieser sich mit großer Wahrscheinlichkeit noch senken würde.
Steht für die Bestattung nur ein sehr begrenztes Budget zur Verfügung oder bestehen sehr spezielle Wünsche wie beispielsweise eine Diamantbestattung oder Seebestattung dann sollte ein ausführlicher Vergleich unternommen werden. Denn viele Bestattungsinstitute haben mittlerweile bestimmte Schwerpunkte in ihrem Dienstleistungsportfolio.
Auch wenn in einer solchen Situation viele Entscheidungen innerhalb kürzester Zeit getroffen werden müssen, so sollte man als Angehöriger die Zeit effektiv nutzen, um so das beste Preis- Leistungsverhältnis ausfindig zu machen und sich nicht mit Lockangeboten, mancher Dienstleister, unter Druck setzen lassen.