Hier Bestattung planen
Angebote erhalten fürBestattungsinstitute
 

Bestatter in Kreis Bergstraße - Angebote für eine Bestattung einholen

Am Ende des Lebens steht unabwendbar hiermit verbunden der Tod. Gleichwohl das die Gedanken diesbezüglich wohl eher ein unliebsamer Umstand sind. Das Problem der Verwandten ist es nunmehr, eine angemessene und respektierliche Bestattung in Kreis Bergstraße, die möglichst den Auffassungen und Wünschen des Verstorbenen nachkommt, zu planen.

Bestattungsinstitute in  Bergstraße

Hier über uns können Sie die Kosten für Bestattungen in Kreis Bergstraße einholen

Die Auswahlmöglichkeiten der Bestattungshäuser erstrecken sich heutzutage auf Angebote wie zum Beispiel der Baumbestattung, Diamantbestattung, Naturbestattung oder aber auch der Waldbestattung - um nur einige Optionen zu erwähnen.

Dennoch ist es für einige Bestattungsarten sinnvoll, dass man frühzeitig eine Bestattungsverfügung handschriftlich notiert. Diese Verfügung wendet für die Hinterbliebenen unzählige Anstrengungen ab und ansonsten ermöglicht es, dass die Angehörigen die Wünsche des Verstorbenen, bezugnehmend auf die Bestattung, realisieren können.

Auf dieser Seite erhalten Sie unmittelbar ein Angebot mit Kosten für eine Bestattung in Kreis Bergstraße.


Angebote erhalten


Hier können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:

Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten

Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung


Was ist vor der Bestattung in Kreis Bergstraße zu beachten?

Ist ein Todesfall eingetreten, sollten Sie in erster Linie den Arzt benachrichtigen, der Ihnen den Tod über einen Totenschein bezeugt. Hiernach muss der Verstorbene durch ein Bestattungsunternehmen in Kreis Bergstraße innerhalb von etwa 36 Stunden überführt werden. Nach Ablauf von 48 Stunden bzw. spätestens 8 Tagen ist das Begräbnis machbar.

Welchen Einfluss hat eine Trauerzeremonie?

Da ja die Bestattungen von geliebten Menschen eine ausnehmend innige Erfahrung, geprägt von ziemlich großem Leid ist, kommt dem Trauerzeremoniell eine sonderliche Bedeutung zu. Es ist der Zeitpunkt der persönlichen Verabschiedung vom geliebten Menschen für die Familie und den Angehörigen.

In einer ehrsamen Abschiedsrede wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt und gleichermaßen gedacht. Das Trauerzeremoniell wird häufig musikalisch abgerundet, um die Bestattung in einer vernünftigen Stimmung zu halten. Dieses Ritual bei den Bestattungen ist vorrangiger Bestandteil der Trauerbewältigung der Familienangehörigen.

Welche Funktion hat das Bestattungsinstitut in Kreis Bergstraße?

Jeder Bestattungspflichtige kann in der Bundesrepublik den Bestatter frei aussuchen. Vernunftgemäß ist die Auswahl eines Bestattungsinstitutes im näheren Umkreis. Zu den Eigenleistungen die ein Bestattungsunternehmen in Kreis Bergstraße erbringt, gehört die Überführung des Gestorbenen. Genauso die hygienische Versorgung und die Aufbahrung sind elementare Aufgaben der Bestattungsinstitute.

Die Aufbahrung des Toten kann in Folge dessen etwa in den dafür angedachten Räumen des Instituts oder wiederum in externen Räumen wie beispielsweise einer Friedhofkappelle realisiert werden. Der Dienstleister richtet sich in diesem Fall nach den Wünschen der Hinterbliebenen.

Doch ein Bestattungsunternehmen realisiert längst nicht bloß die ausgesuchten Serviceleistungen, insbesondere erledigt, falls es den Vorstellungen der Familie entspricht, die Abstimmung von Fremdleistungen. Das umfasst beispielsweise ebenso die Traueranzeige, den Blumenschmuck, den Trauerredner, und die Trauerkarten.

Für welche Funktionen steht der Bestatter in Kreis Bergstraße bereit?

Die vorrangige Aufgabe eines Bestatter ist, den Toten zu seinem Grabplatz auf den Friedhof zu bringen. Die gängigsten Bestattungsarten die der Bestatter durchführt sind in der Regel die Seebestattung, die Feuerbestattung, Erdbestattung und die Baumbestattung.

Der Bestatter agiert genauso als Dienstleister für Behördengänge, Abwicklungen und auch Überführungen. Der Bestatter ist die allererste Anlaufstelle für die Familie als Berater oder für Hilfestellungen und zeichnet sich durch seine tiefgreifende Praxiserfahrung aus.

Wie teuer sind die Bestattungskosten in Kreis Bergstraße

Eine Kalkulation der Kosten für Begräbnisse sind ausnahmslos den Vorstellungen angepasst vorzunehmen und hängt von verschiedenen Kriterien ab. An dieser Stelle erhalten Sie erste Informationen:

Bestatterleistungen:

  • Überführung von 110,- € bis 220,- €
  • Bekleiden und Einsargung von 75,- € bis 130,- €
  • Formsachen und Bearbeitungen von 110,- € bis 200,- €
  • Aufbahrung von 110,- € bis 260,- €

Friedhofsgebühren:

  • Beisetzungsgebühren von 450,- € bis 850,- €
  • Grabnutzungsgebühren von 800,- € bis 1700,- €

Fremdleistungen:

  • Trauerredner von 190,- € bis 380,- €
  • Traueranzeige von 120,- € bis 300,- €
  • Trauerkränze von 90,- € bis 210,- €
  • Musikalische Begleitung von 150,- € bis 290,- €
  • Grabstein von 750,- € bis 1200,- €
  • Grabinstandhaltung von 160,- € bis 240,- € jährlich

Durchschnitt der Kostenaufwendungen für unterschiedliche Bestattungsarten:

  • Baumbestattung ab 650,00 €
  • Seebestattung ab 1000,00 €
  • Feuerbestattung ab 1350,00 €
  • Erdbestattung ab 1500,00 €

Alle erstellten Preise für Bestatter, Friedhofsgebühren, optionalen Serviceleistungen und darüber hinaus der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und werden regional sehr abweichen, hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier.

Wer hat die Kosten der Beisetzung in Kreis Bergstraße zu tragen?

In der Bundesrepublik gilt eine Bestattungspflicht. Dies verdeutlicht, dass entsprechend nach dem der Tod einer Person eingetreten ist, diese einer vorgeschriebenen Beisetzung zuzuführen ist. Die Bestattungspflicht ist in den Bestattungsvorschriften der Länder geregelt.

Bestattungspflichtig sind demnach die nächsten Angehörigen. Sie haben sich um die Ausfertigung der Todesbescheinigung, die Realisierung der Leichenschau durch einen Mediziner und darüber hinaus um die Beisetzung zu sorgen.

Die Familienangehörigen bzw. Erben haben für die Bestattungskosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht ist gemäß §1986 BGB geregelt.

Können die Kosten für die Beisetzung einer gesetzlich verpflichteten Person aus berechtigten Gründen in keinster Weise zugemutet werden, so kann das Sozialamt für die Übernahme der Kosten aushelfen. Dies muss schriftlich beantragt werden.

Zu dem Zweck das Sie detailliert durchplanen können, müssten Sie einen Angebotsvergleich der jeweiligen Bestattungsart erstellen. Wir bieten Ihnen gleich hier den unverbindlichen und kostenfreien Service, online Preiskonditionen vom hiesigen Bestatter zu erhalten.


Angebote erhalten


Angebote zu verschiedenen Themen

Bestatter

Bestatter

Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
> weiterlesen

Bestattungsinstitut

Bestattungsinstitut

Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
> weiterlesen

Bestattungskosten

Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
> weiterlesen

Erdbestattung

Erdbestattung

Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
> weiterlesen

Feuerbestattung

Feuerbestattung

In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
> weiterlesen

Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
> weiterlesen

Städte in Bergstraße: Bensheim, Biblis, Birkenau, Bürstadt, Fürth/Odenwald, Heppenheim/Bergstraße, Lampertheim, Lautertal/Odenwald, Lindenfels, Lorsch, Mörlenbach, Rimbach/Odenwald, Viernheim, Wald-Michelbach, Zwingenberg (Bergstraße)