Zum Ende des Lebens steht unvermeidbar hierbei verbunden der Tod. Durchaus sind die Gedanken darüber ein ziemlich unliebsamer Umstand. Die Aufgabe der Angehörigen ist es nun, eine passende und respektvolle Bestattung in Ennepe-Ruhr-Kreis, die wenn möglich den Erwartungen und Vorstellungen des Verstorbenen gerecht wird, zu zusammenzustellen.
Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine bestimmte Stelle in das Erdreich oder als Asche bei einer Seebestattung auf das offene Meer. Bestattungen werden ebenfalls als Beisetzung, Beerdigung oder Begräbnis bezeichnet.
Die vielerorts gängigsten Alternativen der Bestattungen sind, vordergründig das Begräbnis durch das Niederlassen einer Urne oder aber gleichermaßen die Beerdigung durch Einbringen in die Erde. Üblicherweise gehört zu dem Begräbnis eine organisierte Trauerzeremonie. Am Ort der Bestattung in Ennepe-Ruhr-Kreis erinnert in aller Regel ein Grabstein oder aber ein Grabdenkmal als Andenken an den Verschiedenen.
Nachfolgend können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Alle Menschen haben unterschiedliche Ansichten, ebendiese müssten gleichermaßen bei der Suche für die angemessene Bestattungsart durchaus nicht unberücksichtigt werden. Beschäftigt man sich mit der Kernfrage, welches Begräbnis wohl das richtige sein könnte, so sollten bei der Suche einige grundlegende Fragen verdeutlicht werden.
Wurde aktuell schon ein fester Wunsch für eine gewisse Bestattungsart geäußert, dann ist es durchaus vorteilhaft diesen so frühzeitig wie nur irgendwie möglich mit der Familie und auch einem Praxis erfahrenen Bestatter zu bereden. Dies ist ausschlaggebend, mit dem Ziel das den Angehörigen gebührend Zeit bleibt sich mit den entsprechenden Wünschen auseinanderzusetzen und diese dann aber auch im Auge zu behalten, auch falls sie womöglich keineswegs mit den persönlichen Wünschen gleichkommen.
Neben den Friedhofsabgaben kommen selbstverständlich noch zusätzliche Unkosten bei der Beisetzung auf die Angehörigen zu. Üblicherweise fangen ebendiese bei dem ausgewählten Bestatter und zudem bei den Leistungen des Bestattungsunternehmens an.
Dementsprechend belaufen sich die Unkosten bei einer Erdbeisetzung in Abhängigkeit von der jeweiligen Region auf beinahe 1500 bis 4500 Euro, oder auch mehr, stets abhängig von den Vorstellungen der Familie. In diesen Ausgaben sind meistens die Aufwendungen für den Sarg, die hygienische Bereitstellung und sowohl das Bekleiden, wie auch die Einsargung des Gestorbenen einbezogen.
Durchaus haben Sie die Auswahlmöglichkeit, sogar bei einem Erdbegräbnis einige Ausgaben zu beschränken, ohne indessen von einem würdevollen Abschied absehen zu müssen. Zum Beispiel kann man von der Sterbekleidung absehen und anstelle der Lieblingsanzug des Dahingeschiedenen benutzt werden.
Wird für die Trauerrede ein weltlicher Trauerredner in Überlegung gezogen, somit kann diese Aufgabe unter Umständen auch ein Verwandter an sich nehmen. Genau diese Variante bei einer Beerdigung fassen eine große Zahl der Menschen zudem noch als persönlicher auf.
Die Bewertung der Kosten für Begräbnisse sind immer den Vorstellungen angepasst vorzunehmen und hängt obendrein von unterschiedlichen Kriterien ab. Hier erhalten Sie im Voraus erste Eckdaten:
Leistungen des Bestatters:
Friedhofsgebühren:
Fremdleistungen:
Kostenbeispiele für verschiedene Bestattungsarten:
Sämtliche erstellten Preise für den Bestatter, die Friedhofsgebühren, den ausgesuchten Serviceleistungen und der Bestattungsarten verstehen sich als Kostenbeispiele und werden nach der jeweiligen Region merklich abweichen, dazu kommen noch Kosten für die Trauerfeier.
In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Darunter ist zu verstehen, dass entsprechend nach dem Sterben einer Person, diese einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Diese Bestattungspflicht ist in den Bestattungsverordnungen der jeweiligen Länder geregelt.
Die Pflicht zur Bestattung besitzen von daher die nächsten Verwandten. Sie haben sich um die Ausfertigung der Todesbescheinigung oder auch Leichenschauscheins, die Umsetzung der Leichenschau durch einen Mediziner und darüber hinaus um die Beisetzung zu kümmern.
Die Verwandten oder Erben haben für die Kosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht der Nachlassempfänger ist nach §1986 BGB geregelt.
Können die Bestattungskosten einer per Gesetz verpflichteten Person aus wirtschaftlichen Gründen keinesfalls zugemutet werden, so übernimmt das Sozialamt die nötigen Beisetzungskosten. Das muss schriftlich beantragt werden.
Damit Sie detailliert durchplanen können, sollten Sie einen Angebotsvergleich der jeweiligen Bestattungsart erstellen. Wir bieten Ihnen gleich hier den kostenfreien und unverbindlichen Service, online Angebotspreise vom regionalen Bestatter zu erhalten.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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