Am Ende eines jeden Lebens steht untrennbar damit verbunden nun mal auch der Tod.
Auch wenn der Gedanke daran eher ein unliebsames Thema ist. Die Aufgabe der Angehörigen ist es jetzt, eine angemessene und würdevolle Bestattung in Hamburg Bergedorf, die möglichst den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen entspricht, zu organisieren.
Die Bestattung ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste eines Verstorbenen an einen festgelegten Ort in die Erde oder als Asche in die Natur. Eine Bestattung wird auch umgangssprachlich als Beerdigung, Beisetzung oder Begräbnis bezeichnet. Die zwei häufigsten Arten der Bestattung ist, einmal die Beisetzung durch das Setzen einer Urne und zum anderen das Begräbnis durch Einbringen in die Erde. In der Regel gehört zu einer Bestattung eine organisierte Trauerzeremonie. Am Ort der Bestattung in Hamburg Bergedorf zeugt meist ein Grabstein an das Gedenken des Verstorbenen.
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Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Was muss vor der Bestattung in Hamburg Bergedorf getan werden?
Ist der Sterbefall eingetreten, sollten Sie als Erstes einen Arzt verständigen, der Ihnen den Tod durch einen Totenschein bestätigt. Danach muss der Verstorbenen durch ein Bestattungsinstitut in Hamburg Bergedorf innerhalb von 36 Stunden überführt werden. Nach frühestens 48 Stunden bzw. spätestens 8 Tagen kann die Beerdigung erfolgen.
Welche Bedeutung hat die Trauerzeremonie in Hamburg Bergedorf?
Da die Bestattung eines geliebten Menschen eine sehr intime Erfahrung, geprägt von großer Trauer und Schmerz ist, kommt der Trauerzeremonie eine besondere Bedeutung zu. Sie ist ein Moment des persönlichen Abschieds vom Verstorbenen für die Familie und den Angehörigen. In einer ehrenvollen Abschiedsrede wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt und gedacht. Die Trauerzeremonie wird oft musikalisch begleitet, um die Bestattung in einer angemessenen Atmosphäre zu halten. Das Ritual der Bestattung ist hauptsächlicher Bestandteil der Trauerbewältigung der Angehörigen.
Was zählt zu den Aufgaben eines Bestattungsinstituts?
Jeder Bestattungspflichtige kann in Deutschland den Bestatter frei wählen. Sinnvoll ist die Wahl eines Bestattungsunternehmens in der Nähe. Zu den Eigenleistungen die ein Bestattungsunternehmen in Hamburg Bergedorf erbringt, zählt unter anderem die Überführung des Verstorbenen. Auch die hygienische Versorgung und die Aufbahrung gehört zu den Aufgaben eines Bestattungsinstituts. Die Aufbahrung des Leichnams kann dabei entweder in den Räumen des Instituts oder aber in externen Räumen wie beispielsweise einer Friedhofkappelle vorgenommen werden. Der Dienstleister richtet sich hierbei nach den Wünschen der Hinterbliebenen. Doch ein Bestattungsunternehmen kümmert sich nicht nur um die Leistungen dies es selbst erbringt, sondern übernimmt, wenn es den Wünschen der Hinterbliebenen entspricht, die Koordination von Fremdleistungen. Das bedeutet das Institut kümmert sich beispielsweise ebenfalls um die Traueranzeige, den Blumenschmuck, einen Trauerredner, Trauerkarten und die Friedhofsgebühren.
Welche Aufgabe hat der Bestatter in Hamburg Bergedorf
Die grundlegende Aufgabe eines Bestatter ist, einen Verstorbenen zu seiner letzten Ruhe auf den Friedhof zu bringen. Die häufigsten Bestattungsarten mit der der Bestatter zu tun hat sind die Erdbestattung, die Seebestattung, Baumbestattung und die Feuerbestattung. Der Bestatter fungiert auch als Dienstleister für Behördengänge, Erledigungen und Überführungen. Der Bestatter setzt sich unteranderem als Berater und Hilfesteller für die Hinterbliebenen ein und zeichnet sich durch sein weitreichendes Wissen aus.
Wer trägt die Kosten der Bestattung in Hamburg Bergedorf?
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht. Darunter ist zu verstehen, dass nach dem Tod einer Person, diese einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Die Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bestattungspflichtig sind demnach die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Sie haben sich um die Ausstellung der Todesbescheinigung, der Durchführung der Leichenschau und die Bestattung zu kümmern.
Die Erben bzw. Unterhaltspflichtige des Verstorbenen haben für die Kosten der Bestattung aufzukommen. Die Kostentragungspflicht der Erben ist gemäß §1986 BGB geregelt. Können die Kosten für die Bestattung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werde, so kann das Sozialamt für die Übernahme der Kosten einspringen. Dies muss beantragt werden.