Zum Ende des Lebens steht untrennbar hiermit angeschlossen der Tod. In der Tat sind die Gedanken diesbezüglich wohl eher ein unwillkommenes Thema. Das Problem der Hinterbliebenen wird nun sein, eine angemessene und würdige Bestattung in Landkreis Lüchow-Dannenberg, die wenn möglich den Wünschen und Vorstellungen des Gestorbenen gleichkommt, zu planen.
Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an einen festgelegten Ort in das Erdreich oder aber als Asche in die Natur. Bestattungen werden ebenfalls als Beerdigung, Beisetzung oder Begräbnis benannt.
Die nicht selten vorkommenden Arten der Bestattungen sind, vordergründig die Beerdigung mithilfe einer Urne oder weiterhin die Beisetzung durch Einbringen in das Erdreich. In aller Regel gehört zu dem Begräbnis eine arrangierte Trauerzeremonie. Am Ort der Bestattung in Landkreis Lüchow-Dannenberg erinnert meistens ein Grabstein oder auch ein Grabdenkmal als Andenken an den Dahingeschiedenen.
Hier können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Jeder Mensch hat größtenteils andere Ansichten, ebendiese müssten zudem bei der Suche für die geeignete Bestattungsart nicht außen vor gelassen werden. Befassen Sie sich mit der Frage, welches Begräbnis wohl das richtige sein könnte, dann müssen bei der Suche einige grundlegende Fragen aufgeklärt werden.
Wurde bereits ein inniger Wunsch für eine ganz bestimmte Art der Bestattung geäußert, dann ist es durchaus sinnvoll diesen frühzeitig mit den Familienmitgliedern und im Übrigen mit einem versierten Bestatter zu bereden. Das ist sehr wichtig, damit den Angehörigen genügend Zeit bleibt sich mit den besonderen Wünschen auseinanderzusetzen.
Neben den Friedhofsgebühren kommen noch des Weiteren die Kosten für die Beerdigung auf die Familie zu. Im Prinzip beginnen ebendiese beim ausgewählten Bestatter und zudem bei den Serviceleistungen des Bestattungsinstituts.
So errechnen sich die Friedhofsgebühren bei beispielsweise einer Erdbeisetzung in Abhängigkeit von der Region auf vielleicht 1500 bis 3800 Euro, oder auch weit mehr abhängig nach den Wünschen der Hinterbliebenen. In diesen Preisspannen sind meistens die Kosten für einen Sarg, die hygienische Bereitstellung und zudem das Bekleiden, sowie die Einsargung des Gestorbenen schon mit enthalten.
Gleichwohl haben Sie die Gelegenheit, sogar bei der Erdbestattung verschiedene Kostenaufwendungen einzusparen, ohne hierbei auf eine gediegene Verabschiedung verzichten zu müssen. So kann man von zum Beispiel der Sterbekleidung absehen und anstelle können Sie auf den beliebtesten Anzug des Gestorbenen zurückgreifen.
Ist für die Traueransprache ein Trauerredner in Erwägung gezogen, dann könnte diese Rolle vielleicht auch ein Verwandter übernehmen. Ebendiese Umsetzung bei einem Begräbnis empfindet eine Menge der Leute darüber hinaus noch als persönlicher.
Nicht zuletzt im Bereich der musikalischen Untermalung kann womöglich auf das persönliche Umfeld oder den Bekanntenkreis zurückgegriffen werden. Dahingehend könnten auch an dieser Stelle Unkosten eingespart werden.
Eine Schätzung der Kosten für Bestattungen ist immer einzeln durchzuführen und hängt von verschiedenen Aspekten ab. Im Vorfeld erhalten Sie erste Auskünfte:
Bestatterleistungen:
Friedhofsgebühren:
Individuelle Ansprüche oder auch spezielle Bestattungsleistungen:
Allgemein übliche Preise der Bestattungsarten:
Alle angezeigten Preise für Bestatter, Friedhofsgebühr, gewählten Bestattungsleistungen und gleichfalls der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und können je nach Region sehr abweichen, dazu kommen noch Ausgaben für Trauerfeierlichkeit.
In Deutschland ist die Bestattungspflicht vorgeschrieben. Dies verdeutlicht, dass nach dem der Tod einer Person eingetreten ist, diese einer vorgeschriebenen Beisetzung zuzuführen ist. Die Umsetzung der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsrichtlinien der Länder in Deutschland geregelt.
Bestattungspflichtig sind demnach die nächsten Verwandten. Sie haben sich um etwa die Ausfertigung des Totenscheins, die Umsetzung der Leichenschau und um die Beerdigung zu kümmern.
Die Familienangehörigen oder beziehungsweise Erben müssen die Kosten tragen. Die Kostentragungspflicht ist nach §1986 BGB geregelt.
Können die Kosten für die Beisetzung einer gesetzmäßig verpflichteten Person aus wirtschaftlichen Gründen in keinster Weise zugemutet werden, so übernimmt in diesem Fall das Sozialamt die unvermeidlichen Bestattungskosten. Das muss schriftlich beantragt werden.
Sie wollen gern die exakten Kosten für Ihre benötigte Bestattungsart in Erfahrung bringen? Zu dieser Gelegenheit sollten Sie nun unseren unverbindlichen und obendrein kostenfreien Angebotsservice benutzen und hier Preise für Bestatter anfordern.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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