Ist man an sein Lebensabend angekommen, ist es auch Zeit den Abschied zu überdenken. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Optionen dafür, um eine Bestattung in Landkreis Osterholz möglichst entsprechend den eigenen Wünschen zu gestalten. Eine herkömmliche Erdbestattung kommt nicht zwingend mehr für jedweden in die engere Auswahl.
Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine festgesetzte Stelle in das Erdreich oder auch als Asche in die Natur. Bestattungen werden unter anderem auch umgangssprachlich als Beisetzung, Beerdigung oder Begräbnis angegeben.
Die beiden gebräuchlichsten Arten der Bestattungen sind, vormalig das Begräbnis mithilfe einer Urne oder zum anderen die Beerdigung durch Verbringen in den Erdboden. Überwiegend gehört zu einer Bestattung eine durchorganisierte Abschiedszeremonie. Am Ort der Bestattung in Landkreis Osterholz erinnert in der Regel ein Grabstein an das Gedenken des Gestorbenen.
An dieser Stelle können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Alle Menschen haben in der Regel unterschiedliche Ansichten, ebendiese müssen darüber hinaus bei der Suche für die entsprechende Art der Bestattung nicht außer Acht gelassen werden. Beschäftigen Sie sich mit der relevanten Frage, welche Bestattung wohl die richtige sein könnte, dann müssen bei der Recherche einige Fragen verinnerlicht werden.
Wurde schon ein inniger Wunsch für eine ganz bestimmte Bestattungsart geäußert, dann ist es durchaus vorteilhaft diesen so zeitig wie nur irgendwie möglich mit der Familie und aber auch einem Praxis erfahrenen Bestatter durchzusprechen. Dies ist ausgesprochen wichtig, mit dem Ziel das den Hinterbliebenen ein hinreichender Zeitraum bleibt sich mit den besonderen Vorstellungen auseinanderzusetzen und um selbige dann auch zu akzeptieren und zum angebrachten Zeitpunkt vorzunehmen.
Neben den Friedhofsabgaben kommen selbstverständlich noch zusätzliche Kosten bei der Beisetzung auf die Hinterbliebenen zu. Gewöhnlich beginnen ebendiese bei Ihrem gewählten Bestatter und auch bei den Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens.
Dahingehend betragen die Friedhofsgebühren bei einer Erdbeisetzung abhängig nach Region zwischen 1750 und fast 3900 Euro, oder sogar weit mehr, abhängig von den Wünschen der Familienmitglieder. In diesen Preisen sind nicht selten die Aufwendungen für einen Sarg, die hygienische Versorgung und zudem das Ankleiden, als auch die Einsargung des Verschiedenen schon einbezogen.
Gleichwohl haben Sie die Auswahlmöglichkeit, sogar bei der Erdbestattung manche Kostenaufwendungen einzusparen, ohne in Folge dessen von einem würdevollen Lebewohl absehen zu müssen. So könnten Sie beispielsweise auf die Sterbekleidung verzichten und stattdessen können Sie auf den beliebtesten Anzug des Verstorbenen zurückgreifen.
Ist für die Trauerrede ein Trauerreferent in Überlegung gezogen, hierbei mag diesen Teilbereich des Begräbnis womöglich auch ein Familienangehöriger übernehmen. Ebendiese Variante bei der Beerdigung fassen viele Menschen zudem noch als persönlicher auf.
Die Bewertung der Kosten für Beisetzungen ist immer einzeln zu betrachten und hängt ferner von regionalen Gesichtspunkten ab. Vorweg erhalten Sie erste Informationen:
Kosten für Bestatterleistungen:
Friedhofsgebühren:
Persönliche Vorstellungen oder gesonderte Dienstleistungen:
Durchschnitt der Kostenaufwendungen für unterschiedliche Bestattungsarten:
Sämtliche angezeigten Preise für Bestatter, Friedhofsgebühr, optionalen Bestattungsleistungen und ebenfalls der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und können sich je nach Region sehr stark unterscheiden, dazu kommen noch Ausgaben für Trauerfeierlichkeit.
In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Darunter versteht man, dass entsprechend nach dem der Tod einer Person eingetreten ist, diese einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Diese Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Länder geregelt.
Bestattungspflichtig sind letztlich die nächsten Familienangehörigen. Sie haben sich um die Ausstellung des Totenscheins oder auch Leichenschauscheins, die Umsetzung der Leichenschau durch einen Arzt und obendrein um die Beerdigung zu kümmern.
Die Familienmitglieder bzw. Erben müssen für die Bestattungskosten aufkommen. Die Kostentragungspflicht ist gemäß §1986 BGB festgelegt.
Können die Kosten für die Beisetzung aus finanziellen Gründen gänzlich nicht zugemutet werden, so kann diesfalls das Sozialamt für die nötigen Beisetzungskosten einspringen. Dies muss beantragt werden.
Zu dem Zweck das Sie detailliert planen können, müssten Sie einen Preisvergleich der Bestattungsart, die für Sie von Belang ist, erstellen. Wir stellen Ihnen auf dieser Internetseite den unverbindlichen und kostenlosen Angebotsservice bereit, online Angebotspreise vom Bestatter aus Ihrer Region zu erhalten.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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