Am Ende eines jedweden Lebens steht unvermeidbar hiermit angeschlossen der Tod. Dennoch sind die Gedanken diesbezüglich ein verhältnismäßig unliebsamer Umstand. Das Problem der Familie wird nunmehr sein, eine passende und respektierliche Bestattung in Landkreis Wesermarsch (), die liebenswürdigerweise den Erwägungen und Wünschen des Verstorbenen nachkommt, zu organisieren.
Das Angebot der Bestattungsunternehmen erstreckt sich gegenwärtig auf Angebote wie beispielsweise der Baumbestattung, Diamantbestattung, Naturbestattung und auch der Waldbestattung - nur um einige Wahlmöglichkeiten dabei aufzuführen.
Nichtsdestotrotz macht es bei einigen Bestattungsarten Sinn, dass man rechtzeitig eine sogenannte Bestattungsverfügung handschriftlich notiert. Ebendiese Verfügung erspart den Hinterbliebenen im Nachhinein deutlichen Aufwand und ermöglicht es, dass die Familie die Vorstellungen des Verschiedenen, hinsichtlich einer Bestattung, realisieren können.
Hier können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Jeder Mensch hat im Allgemeinen andere Bedürfnisse, diese müssten wenn schon bei der Suche nach der entsprechenden Bestattungsart durchaus nicht unbeachtet werden. Befassen Sie sich mit der Problemfrage, welches Begräbnis wohl das richtige sein könnte, dann müssten bei der Suche einige grundlegende Fragen abgeklärt werden.
Wurde schon ein fester Wunsch für eine spezielle Bestattungsart geäußert, so ist es natürlich zweckmäßig diesen so früh wie möglich mit den Familienangehörigen und aber auch einem langjährig erfahrenen Bestatter zu besprechen. Das ist maßgeblich, damit den Hinterbliebenen angemessen Zeit bleibt sich mit den besonderen Wünschen auseinanderzusetzen.
Neben den Friedhofsabgaben kommen noch darüber hinaus die Kosten für die Beisetzung auf die Hinterbliebenen zu. Im Grunde beginnen ebendiese beim ausgewählten Bestatter und bei den Dienstleistungen des Bestattungsinstituts.
So betragen die Unkosten bei einer Erdbeisetzung in Abhängigkeit von der Region zwischen 1600 und 4900 Euro, oder auch vielmehr, abhängig von den Vorstellungen der Hinterbliebenen. In diesen Ausgaben sind meistenteils die Aufwendungen für den Sarg, die hygienische Bereitstellung und gleichermaßen das Bekleiden, als auch die Einsargung des Gestorbenen einbezogen.
Zu diesen Ausgaben kommen dementsprechend noch Kosten für eine eventuelle Überführung, die Trauerfeierlichkeit und das Blumenarrangement.
Gleichwohl haben Sie die Möglichkeit, auch bei einem Erdbegräbnis einige Unkosten einzusparen, ohne hierbei von einem respektvollen Abschied absehen zu müssen. So kann man von beispielsweise der Sterbekleidung absehen und anstelle der beliebteste Anzug des Dahingeschiedenen benutzt werden.
Ebenso kann man auch im Bereich der musikalischen Untermalung möglicherweise auf den Freundeskreis zurückgegriffen werden. Daher können auch selbst hier Aufwendungen eingespart werden.
Die Schätzung der Unkosten für Beerdigungen ist immer individuell zu betrachten und hängt zusätzlich von unterschiedlichen Gesichtspunkten ab. Im Voraus erhalten Sie allgemeine Grundinformationen:
Bestatterleistungen:
Friedhofsgebühren:
Individuelle Ansprüche oder Fremdleistungen:
Durchschnitt der Preise für unterschiedliche Bestattungsarten:
Sämtliche angegebenen Preise für Bestatter, Friedhofsgebühren, optionalen Bestattungsleistungen und gleichfalls der Bestattungsarten verstehen sich als Kostenbeispiele und können entsprechend der jeweiligen Region spürbar abweichen, unter anderem kommen noch die Kosten für eine Trauerfeier hinzu.
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht. Darunter versteht man, dass nach dem Tod eines Menschen, dieser einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Die Durchführung der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsverordnungen der Länder geregelt.
Die Pflicht zur Bestattung haben folglich die nächsten Familienmitglieder. Sie haben sich um die Ausfertigung der Todesbescheinigung oder bekannt als Leichenschauschein, die Realisierung der Leichenschau und zusätzlich um die Beerdigung zu kümmern.
Die Nachlassempfänger bzw. unterhaltspflichtige Hinterbliebene haben für die Kosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht der Erben ist gemäß §1986 BGB festgelegt.
Können die Kosten für eine Beerdigung einer gesetzlich verpflichteten Person aus berechtigten Gründen nicht zugemutet werden, dann kann das Sozialamt für die unvermeidlichen Beerdigungskosten aushelfen.
Damit Sie detailliert planen können, müssten Sie einen Preisvergleich der jeweiligen Bestattungsart erstellen. Wir bieten Ihnen zu dieser Gelegenheit den kostenlosen und unverbindlichen Angebotsservice an, online Preiskonditionen vom Bestatter aus Ihrer Region zu erhalten.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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