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Bestatter in Rhein-Neckar-Kreis - Bestattungskosten einholen

Im Verlauf eines Lebens macht sich geradewegs jeder Mensch einmal seine Überlegung, wie das eigene Begräbnis realisiert werden soll. Heute gibt es verschiedenartige Varianten dafür, um eine Bestattung in Rhein-Neckar-Kreis womöglich angepasst an den jeweiligen Wünschen zu gestalten. Die herkömmliche Erdbestattung kommt längst nicht mehr für alle in Frage.

Bestattungsinstitute in  Rhein-Neckar-Kreis

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Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine festgesetzte Stelle in die Erde oder als Asche in die Natur. Bestattungen werden im gleichen Sinne als Beisetzung, Beerdigung oder Begräbnis benannt.

Die ziemlich verbreitetsten Alternativen der Bestattungen sind, vormalig die Beerdigung mit Hilfe von einer Urne oder ebenfalls die Beisetzung durch Einbringen in den Erdboden. In aller Regel gehört zu einer Beerdigung eine durchorganisierte Abschiedszeremonie. Am Ort der Bestattung in Rhein-Neckar-Kreis zeugt meist ein Grabstein als Andenken an den Verschiedenen.

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Welche Art der Bestattung in Rhein-Neckar-Kreis soll es werden?

Jeder Mensch hat andere Vorstellungen, ebendiese müssen auch bei der Recherche nach der entsprechenden Bestattungsart auf keinen Fall vernachlässigt werden. Setzt man sich mit der zentralen Frage auseinander, welches Begräbnis wohl das richtige sein könnte, so müssen bei der Recherche einige grundlegende Fragen abgeklärt werden.

  • Wird eine Einäscherung als Art der Bestattung erwünscht?
  • Besteht eine auffallende Verbindung hin zur Natur oder gar zur See?
  • Soll das Grabmal anonym oder für Hinterbliebene begehbar sein?
  • Für wie lange soll die Grabstätte fortbestehen?
  • Sind die vorstellbaren Kosten für die Bestattung begrenzt?
  • Besteht vielleicht schon eine Lebensversicherung?
  • Ist es sinnvoll frühzeitig eine passende Bestattungsverfügung niederzuschreiben?

Haben Sie schon bereits konkrete Wünsche für eine spezielle Art der Bestattung, von daher ist es durchaus vorteilhaft diesen so früh wie möglich mit der Familie und aber auch einem Praxis erfahrenen Bestatter durchzusprechen. Dies ist wichtig, wodurch den Angehörigen ein gebührender Zeitraum bleibt sich mit den entsprechenden Erwartungen auseinanderzusetzen.

Mit diesen Beerdigungskosten müssen Sie rechnen?

Neben den Friedhofsabgaben kommen natürlich noch zusätzliche Kosten bei der Beisetzung auf die Familienmitglieder hinzu. Zumeist entstehen ebendiese gleich Anfangs beim gewählten Bestatter und aber auch bei den Serviceleistungen des Bestattungsinstituts.

Demnach entwickeln sich die Unkosten bei einer Erdbeisetzung ganz nach Region auf 1600 bis 4800 Euro, oder auch vielmehr je nach den Vorstellungen der Hinterbliebenen. In diesen Ausgaben sind nicht selten die Kosten für einen Sarg, die hygienische Bereitstellung und zudem das Bekleiden, sowie die Einsargung des Verschiedenen schon aufgeführt.

Durchaus haben Sie die Gelegenheit, selbst bei einem Erdbegräbnis verschiedene Aufwendungen zu sparen, ohne damit auf eine traditionelle Abschiednahme verzichten zu müssen. So kann man von zum Beispiel der Sterbekleidung absehen und statt dessen können Sie auf den Lieblingsanzug des Dahingeschiedenen zurückgreifen.

Wird für die Trauerrede ein weltlicher Trauerredner in Erwägung gezogen, hierbei kann diese Funktion wahrscheinlich auch ein Familienangehöriger auf sich nehmen. Ebendiese Durchführung bei einem Begräbnis nehmen etliche Menschen obendrein noch als individueller wahr.

Wer muss für die Bestattungskosten in Rhein-Neckar-Kreis aufkommen?

In der Bundesrepublik ist die Bestattungspflicht vorgeschrieben. Darunter ist zu verstehen, dass entsprechend nach dem Ableben einer Person, diese einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Diese Art der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsverordnungen der jeweiligen Länder in Deutschland geregelt.

Bestattungspflichtig sind schlussendlich die nächsten Familienmitglieder. Sie haben sich um die Ausstellung des Totenscheins oder genauso bekannt als Leichenschauschein, die Umsetzung der Leichenschau durch einen Mediziner und um die Beisetzung zu sorgen.

Die Nachlassempfänger bzw. unterhaltspflichtige Hinterbliebene haben für die Kosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht ist laut §1986 BGB festgelegt.

Können die Kosten für eine Beerdigung einer gesetzmäßig verpflichteten Person aus berechtigten Gründen allerdings nicht zugemutet werden, so übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten.

Sie wollen gern die exakten Kosten für Ihre gewünschte Bestattungsart erhalten? In diesem Fall sollten Sie nun unseren unverbindlichen und kostenfreien Service benutzen und hier Preisvorschläge für Bestatter einholen.


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Bestatter

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Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut

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Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten

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Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung

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Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung

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In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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Städte in Rhein-Neckar-Kreis: Brühl, Dossenheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Hockenheim, Ilvesheim, Ketsch, Ladenburg, Leimen, Meckesheim, Neckargemünd, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Rauenberg, Sandhausen, Schönau (Rhein-Neckar-Kreis), Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf, Weinheim, Wiesenbach, Wiesloch