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Bestatter in Landkreis Waldeck-Frankenberg - Bestattungskosten einholen

Zum Ende eines jedweden Lebens steht untrennbar damit verbunden der Tod. Sehr wohl sind die Gedanken dazu wohl eher ein unerfreuliches Thema. Die Herausforderung der Familienangehörigen ist es nun, eine adäquate und respektierliche Bestattung in Landkreis Waldeck-Frankenberg, die möglichst den Erwägungen und Wünschen des Hingeschiedenen gerecht wird, abzuhalten.

Bestattungsinstitute in  Waldeck-Frankenberg

Gleich hier können Sie die Kosten für Bestattungen in Landkreis Waldeck-Frankenberg einholen

Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine bestimmte Stelle in den Boden oder aber als Asche bei einer Seebestattung auf das offene Meer. Bestattungen werden ebenso als Begräbnis, Beisetzung oder Beerdigung angegeben.

Die am häufigsten eingesetzten Arten der Bestattungen sind, einmal die Beerdigung mit Hilfe von einer Urne und aber nicht zuletzt das Begräbnis durch Verbringen in den Erdboden. Vornehmlich gehört zu der Bestattung eine arrangierte Abschiedszeremonie. Am Ort der Bestattung in Landkreis Waldeck-Frankenberg erinnert meist ein Grabstein oder ein Grabdenkmal an das Gedenken des Gestorbenen.

Sie bewältigen eine Bestattung oder wollen hierfür vorsorgen, dann können Sie hier mit wenig Aufwand die Kosten für Bestatter in Landkreis Waldeck-Frankenberg einholen.


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An dieser Stelle können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:

Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten

Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung


Was ist vor der Bestattung in Landkreis Waldeck-Frankenberg zu berücksichtigen?

Ist ein Sterbefall eingetroffen, müssten Sie als erstes Vorgehen einen Mediziner informieren, der Ihnen den Tod mittels eines Totenscheins bestätigt. Anschließend muss binnen 36 Stunden der Dahingeschiedene über ein Bestattungsunternehmen in Landkreis Waldeck-Frankenberg überführt werden. Nach Ablauf von 48 Stunden oder vielmehr spätestens 8 Wochentagen darf die Beisetzung erfolgen.

Welche Wirkung hat das Trauerzeremoniell?

Da ja die Bestattungen von geliebten Menschen eine ziemlich gefühlsbetonte Erfahrung, beeinflusst von gewaltigem Kummer ist, kommt dem Trauerzeremoniell eine besondere Bedeutung zu. Es ist ein Augenblick der persönlichen Verabschiedung von einem geliebten Menschen für alle Familienangehörigen und auch Bekannten.

In einer ehrsamen Abschiedsrede werden die Lebensjahre des Verstorbenen gewürdigt und gedacht. Die Trauerzeremonie wird häufig musikalisch untermalt, um die Beisetzung in einer geeigneten Atmosphäre zu halten. Diese Andacht bei den Bestattungen ist hauptsächlicher Bestandteil der Trauerbewältigung der Familienmitglieder.

Welche Aufgaben hat ein Bestattungsunternehmen in Landkreis Waldeck-Frankenberg?

Alle Bestattungspflichtigen in Deutschland dürfen den Bestatter uneingeschränkt frei auserwählen. Geeignet ist die Wahl eines Bestattungsinstitutes in regionaler Umgebung. Zu den Eigenleistungen die ein Bestattungsunternehmen in Landkreis Waldeck-Frankenberg erbringt, zählt die Überführung des Gestorbenen. Genauso die hygienische Versorgung und die Aufbahrung sind essenzielle Aufgaben eines Bestattungsinstituts.

Eine Aufbahrung des Toten kann dabei entweder in den Räumen des Unternehmens oder wiederum außerhalb in beispielsweise einer Friedhofkappelle umgesetzt werden. Der Bestatter setzt in diesem Fall die Wünsche der Hinterbliebenen um.

Doch ein Bestattungsinstitut setzt längst nicht bloß die auserwählten Serviceleistungen um, sondern erledigt, sofern es den Wünschen der Familie nachkommt, die Koordinierung von Fremdleistungen. Das heißt das Bestattungsinstitut kümmert sich etwa ebenso um die Traueranzeige, den Blumenschmuck, den Trauerredner, Trauerkarten und um die Friedhofsgebühren.

Für welche Funktionen steht der Bestatter in Landkreis Waldeck-Frankenberg bereit?

Die maßgebliche Arbeit von einem Bestatter ist, einen Toten zu der Grabstätte auf den Friedhof zu bringen. Die gängigsten Bestattungsarten die der Bestatter umsetzt sind die Erdbestattung, die Feuerbestattung, Seebestattung und die Baumbestattung.

Der Bestatter agiert sogar als Bestattungsdienstleister für Terminierungen, Behördengänge und auch Überführungen. Der Bestatter bringt sich darüber hinaus als Ratgeber und Hilfestellung für die Angehörigen ein und zeichnet sich durch seine umfangreiche Sachkenntnis aus.

Bestattungskosten in Landkreis Waldeck-Frankenberg

Eine Bewertung der Kosten für Beerdigungen ist ausnahmslos individuell zu betrachten und hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Vorab erhalten Sie allgemeine Grunddaten:

Bestatterleistungen:

  • Abholung und Überführung von 100,- € bis 220,- €
  • Bekleiden und Einsargung von 90,- € bis 130,- €
  • Formsachen und Erledigungen von 120,- € bis 190,- €
  • Aufbahrung von 110,- € bis 220,- €

Friedhofsgebühren:

  • Benutzung der Trauerhalle von 120,- € bis 350,- €
  • Beisetzung von 330,- € bis 900,- €
  • Grabstätte von 850,- € bis 2300,- €

Fremdleistungen:

  • Grabredner von 180,- € bis 370,- €
  • Traueranzeige von 150,- € bis 500,- €
  • Kranz von 110,- € bis 260,- €
  • Musikalische Begleitung von 120,- € bis 280,- €
  • Grabstein von 700,- € bis 1200,- €
  • Grabinstandhaltung von 130,- € bis 280,- € jährlich

Gewöhnlicher Kostenaufwand der verschiedenen Bestattungsarten:

  • Anonyme Beerdigung ab 400,00 €
  • Baumbestattung ab 750,00 €
  • Seebestattung ab 900,00 €
  • Feuerbestattung ab 1100,00 €
  • Erdbestattung ab 1500,00 €

Sämtliche erarbeiteten Preise für Bestatter, Friedhofsgebühren, optionalen Leistungen und der Bestattungsarten verstehen sich als Kostenbeispiele und werden hinsichtlich der jeweiligen Region spürbar abweichen, dazu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeierlichkeit.

Wer hat die Bestattungskosten in Landkreis Waldeck-Frankenberg zu tragen?

In der Bundesrepublik ist eine Bestattungspflicht vorgeschrieben. Darunter ist zu verstehen, dass nach dem der Tod eines Menschen eingetreten ist, dieser einer sachgemäßen Beerdigung zuzuführen ist. Diese Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Bestattungspflichtig sind in Folge dessen die nächsten Familienmitglieder. Sie haben sich um die Ausfertigung des Totenscheins, die Realisierung der Leichenschau durch einen Arzt und weiterhin um die Beerdigung zu bemühen.

Die Familienmitglieder oder Erben haben für die Kosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht der Nachlassempfänger ist gemäß §1986 BGB geregelt.

Können die Bestattungskosten einer gesetzmäßig verpflichteten Person aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, so übernimmt das Sozialamt die nötigen Beerdigungskosten. Das muss schriftlich beantragt werden.

Zu dem Zweck das Sie gründlich planen können, sollten Sie einen Angebotsvergleich der jeweiligen Bestattungsart erstellen. Wir bieten Ihnen jetzt den kostenfreien Angebotsservice, online Preise vom Bestatter aus Ihrer Region zu erhalten.


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Bestatter

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Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut

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Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten

Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung

Erdbestattung

Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung

Feuerbestattung

In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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Städte in Waldeck-Frankenberg: Bad Arolsen, Bad Wildungen, Battenberg/Eder, Diemelstadt, Frankenberg/Eder, Gemünden/Wohra, Korbach, Vöhl, Volkmarsen, Waldeck/Hessen, Willingen/Upland